Zertifiziert durch öffentlich-rechtliche  Institutionen

Nur wer von einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer, Architekten- oder Ingenieurkammer) auf gesetzlicher Grundlage zertifiziert, bestellt und vereidigt wurde, hat seine besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen.


Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt und bietet daher keine Gewähr für Qualität.
Bei selbst ernannten Sachverständigen müssen Qualifikation und persönliche Integrität stets gesondert geprüft werden. Auch eine Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen ersetzt die gerichtliche Zertifizierung, öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht.


Nur die gerichtliche Zertifizierung und öffentliche Bestellung stellt die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger dar.

Erfahrung und Kompetenz, die Vertrauen schafft

Meine umfassenden Fachgebiete stehen für langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen in der Luftfahrt.
 
Wann immer unabhängige fachliche Informationen oder Beratungen benötigt, Unfälle und Schäden beurteilt, Werte ermittelt, Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich geklärt oder Zustände zu Beweiszwecken festgestellt werden sollen, biete ich qualifizierte Gutachten und Bewertungen. 


Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießt besondere Glaubwürdigkeit und bildet häufig die Grundlage für eine gütliche Einigung.
 
In Gerichtsverfahren werden gemäß Prozessordnungen in der Regel nur gerichtlich zertifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt.